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Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und ScheidungBundesfamilienministerium stellt Gutachten vor Über zehn Prozent aller Haushalte in Deutschland sind von Trennung und Scheidung betroffen. Nahezu jede dritte Ehe wird geschieden, und die Tendenz ist steigend. Scheidungen haben gravierende wirtschaftliche Auswirkungen für die betroffenen Familien. Denn Trennung und Scheidung sind eine zentrale Ursache für Niedrigeinkommen und Armut. Auch die Zunahme der Zahl Alleinerziehender beruht ganz wesentlich auf der steigenden Zahl von Trennungen. Drei von fünf Alleinerziehenden leben getrennt oder sind geschieden. Um die Situation der von Trennung und Scheidung betroffenen Familien und Alleinerziehenden besser zu kennen und damit eine gezielte Unterstützung und Beratung für betroffene Familien zu entwickeln, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein wissenschaftliches Gutachten erstellen lassen, das die Problemfelder umfassend beschreibt, und Lösungsansätze anderer Länder darstellt. Mit dem Gutachten Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Andress und Dipl. Soz. Henning Lohmann von der Universität Bielefeld liegt erstmals in Deutschland eine Übersicht über die Erwerbs-, Einkommens- und Vermögenssituation von Familien vor und nach der Scheidung vor. Die Autoren haben dazu alle verfügbaren nationalen und internationalen empirischen Studien ausgewertet. Das Gutachten bietet überdies einen Überblick über juristische Regelungen von Scheidungsfolgen, über Probleme und Defizite in wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen sowie über individuelle Bewältigungsstrategien. Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung: Die stärksten Auswirkungen haben Trennung und Scheidung auf die Höhe des Haushaltseinkommens. Die Belastungen zwischen den Geschlechtern sind jedoch ungleich verteilt: So sinkt das Pro-Kopf-Einkommen der Frauen um durchschnittlich 44 Prozent, bei Haushalten mit Kindern um 37 Prozent. Das Pro-Kopf-Einkommen des Mannes verringert sich dagegen durchschnittlich nur um 7 Prozent. Dieser ungleichen Belastung entspricht jedoch nicht die subjektive Wahrnehmung der generellen Situation nach der Trennung. Im Gegenteil: Frauen bewerten ihren wirtschaftlichen Einbruch weniger dramatisch als Männer ihre relativ geringe finanzielle Einbuße. 28 Prozent der Frauen schätzen ihre Lage besser ein als vor der Scheidung, bei Männern sind es jedoch nur 24 Prozent. Über ein Viertel der geschiedenen Männer, die gar keine Einbußen im Einkommen hinnehmen mussten, bezeichnen ihre finanzielle Lage trotzdem als verschlechtert. Diese Widersprüche zwischen Faktenlage und subjektiver Wahrnehmung zeigt, dass die persönliche Bewertung von Trennung und Scheidung nicht in erster Linie von materiellen Faktoren abhängt. Probleme gibt es im Bereich der Unterhaltszahlungen für Frauen und Kinder. Leider gibt es seit Ende der siebziger Jahre keine aktuellen amtlichen Daten mehr über die tatsächlichen Unterhaltszahlungen, die in Deutschland geleistet werden. Das Bundesfamilienministerium hat deshalb veranlasst, dass eine repräsentative Bestandsaufnahme und empirische Studie über geleistete Unterhaltszahlungen in Deutschland erstellt wird. Die Ergebnisse werden in zwei bis drei Jahren vorliegen. Das Gutachten Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung" stellt fest, dass Regelungen zum Ehegattenunterhalt zwar gerichtlich verhandelt werden, aber fast zwei Drittel aller getroffenen Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt aus Verzichten bestehen. Dazu erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann: Viele Frauen verzichten auf ihre Unterhaltsansprüche und die ihrer Kinder. Dies geschieht aus verschiedenen Gründen. Oftmals wollen die Frauen mit ihren geschiedenen Ehemännern keinen Kontakt mehr oder haben nach langen Trennungsquerelen keine Kraft mehr für neue Auseinandersetzungen und bürokratische, rechtliche Verfahren. Nicht selten, so ist zu vermuten, wird durch den Verzicht auch die Zustimmung der Männer zur Scheidung erkauft. Gelegentlich schätzen Frauen ihre finanzielle Lage und die ihres Mannes falsch ein. Es ist unser Ziel, Unterhaltsberechtigte besser zu beraten und zu unterstützen, so dass sie die vorhandenen Unterhaltsansprüche für sich und ihre Kinder auch einfordern, d.h. ihre Rechte in Anspruch nehmen. Die vorhandenen rechtlichen Instrumente zur Regulierung der Scheidungsfolgen werden so ergibt das Gutachten - nur ungenügend genutzt. Auf diese Weise entsteht aber immer häufiger eine Sozialhilfebedürftigkeit von Frauen und Kindern. Die öffentliche Hand gibt rund ein Drittel des Sozialhilfebudgets für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder aus. Selbst in den Fällen, in denen die Unterhaltsverpflichtung erfolgreich geregelt wurde und dieser auch nachgekommen wird, deckt diese Zahlung meist nicht den Bedarf ab: Nach vorliegenden Studien erhalten zwischen 18 und 40 Prozent der geschiedenen Frauen mit Kindern zwar Unterhalt für sich selbst. In der Mehrzahl betragen diese Zahlungen jedoch nur bis zu 400 DM. In den Haushalten der Alleinerziehenden kommt deshalb staatlichen Transfers eine überdurchschnittliche Bedeutung zu. Das Gutachten zeigt auf Grundlage nationaler und internationaler Befunde, dass die beste Absicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung eine Stärkung der eigenständigen Erwerbsmöglichkeiten von Frauen ist. Dazu erklärt die Bundesministerin weiter: Das Gutachten führt deutlich vor Augen, dass auch für Alleinerziehende der beste Schutz vor Armut die Erwerbsarbeit ist. Deshalb ist Schwerpunkt meiner Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Betreuungsangebot für Kinder auszubauen. Mit der Neuregelung des Erziehungsurlaubs, die 2001 in Kraft Treten wird, und dem damit verbundenen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden schaffen wir mehr Möglichkeiten für Mütter und Väter, auch in der Elternzeit berufstätig zu bleiben. Das neue Gesetz bringt deshalb gerade auch für Alleinerziehende wesentliche Verbesserungen. Tip: Das Gutachten Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung ist als Band 180 in der Schriftenreihe erschienen und kann kostenlos bezogen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Broschürenstelle, Postfach 20 15 51, 53145 Bonn, Tel. 01805/329 329, www.bmfsfj.de. Die Zusendung dauert einige Wochen (!) aber sie kommt an. Quelle: Bundesfamilienministerium , August 2000
Kommentare:Katrin WeisflogAuch wenn ich eine Frau bin, bin ich der Meinung das Frauen Ihre Situation in Zusammenhang mit der Scheidung vielmehr aus - und benutzen als Männer. Die gesetzl. Vorteile!! liegen doch wohl bei den Frauen. Auch wenn die Frau Ihren NochEhemann verlassen hat genießt Sie dem Gestz gegenüber Ihre Vorteile. Es ist meistens schwer nachzuweisen, in wieweit der Mann einen finanzielen Abstieg erlitten hat. Die Frauen mit Kind behalten a) die gemeinsame ehel. Wohnung. Ihr wird b) ein Unterhalt für das Kind gezahlt, welches nach dem Einkommen des Mannes berrechnet wird und hat c) weiterhin Anspruch auf alle Gegenstände(die gemeinsam in der Zugewinngemeinschafterworben wurden) im gemeinsamen Haushalt welche für Sie notwendig sind um das Leben des/ der Kinder nicht zu gefährden bzw. um es weiter fortführen zu können. Bei einem Mann hingegen geht mann davon aus, das dieser all das so ohne weiteres überwinden kann. Keine Wohnung, kein Möbiliar, Kosten , Kosten , Kosten. Frauen weigern sich auch meistens die Scheidung zu beantragen, da es hierbei auch wieder um Einsparung für Sie geht. Das führt meistens bei Männern( Menschen) zu psychischen Problemen, gesellschaftl. Abrutsch etc. etc. Ich bin sehr verärgert über diese Situation !!!!!!!!E-Mail: Sinfonie@web.deJutta KunzErgänzend zum Artikel bzw. zum Kommentar:Zunächst durften wir in den Genuss der Gemeinsorge Sorge für unser Kind kommen; die Aufenthaltszeiten bei jedem wurden minutiös (gleichberechtigt versteht sich) ausgearbeitet - selbstverständlich zum Wohle des Kindes und zu Lasten der Schulleistungen bzw. einem ausgeglichenen sozialen Umfeld - ABER pädagogisch wertvoll.Dann durfte ich (17 Jahre jünger als mein Ex-Ehemann) rd. 60 TDM an seine vernachlässigte Rentenkasse zahlen - obwohl er als Selbständiger in jeglicher Hinsicht auf Lebenszeit versorgt ist. Nach Deutschem Recht ist dem ABER so.Ich bekomme keinen Unterhalt, gehe arbeiten (mehr als genug um auch noch "Leben" zu können), geniesse die Steuerklasse I der Singels - aber mit 1/2 Kind bitte schön!Mein Rat: Bleiben Sie am Herd, kommen Sie nie auf die Idee zu Studieren oder einer regelmäßigen gut dotieren Tätigkeit nachzugehen; legen Sie sich so viele Kinder zu, daß sich bei der Vorstellung an Unterhaltsleistungen jegliche Trennungsgedanken in Luft auflösen --- .PS: Jedem, der mir einen Tipp geben könnte auch nur ansatzweise aus dieser Ungerechtigkeit herauszukommen, herzlichen Dank vorab.E-Mail: kunz@moltex.de
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